Pflegeanleitungen

Die Firma Blumor gliedert ihre Pflegeanleitungen (PDF) unter den Rubriken:

Erfahrungsberichte

Um Ihnen einen Einblick in die große Welt des Parketts zu geben, haben wir Ihnen hier ein paar Berichte zusammengestellt.

Falls wir hiermit dennoch Ihre Fragen nicht beantworten können, dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Öl/Wachs-Systeme: Vor- und Nachteile gegenüber einer Versiegelung

Ausgangssituation

In jüngster Zeit ist ein Trend zur Behandlung von Holzfußböden mit Öl/Wachs-Systemen sowohl im privaten Wohnbereich wie auch in repräsentativen öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern zu verzeichnen.

Jeder namhafte Hersteller führt heute entsprechende Produkte in seinem Programm. Gründe für den Aufschwung dieser Fußbodensysteme sind im gestiegenen ökologischen Bewusstsein der Kunden, in einer neuen Wohnkultur und letztlich in einer starken Bewerbung zu suchen.

Lösung

Jeder Kunde muss für sich entscheiden, ob er sich für dieses Öl/Wachs-System oder aber für eine Versiegelung bei der Oberflächenbehandlung seines Parkettfußbodens entscheidet. Hier möchten wir gerne einige Vor- und Nachteile der Öl/Wachs-Systeme aufzeigen.

Vorteile:

Moderne Öl/Wachs-Systeme bestehen in der Regel aus natürlichen Rohstoffen. Öl/Wachs-Systeme erzeugen eine traditionelle Optik, das Holz wird angenehm angefeuert. Für den Verarbeiter bestehen Vorteile durch die einfachere Verarbeitung und die Reparaturfreundlichkeit, Abrissfugen sind nicht zu befürchten, da die kantenverleimende Wirkung der Öl/Wachs-Systeme zu vernachlässigen ist. Öl/Wachs-Imprägnierungen sind atmungsaktiv, so dass das Holz frei arbeiten kann. Öl/Wachs-Systeme sind sparsam in der Anwendung.

Nachteile:

Hauptnachteil der Öl/Wachs-Systeme ist ihre stärkere Neigung zur Verschmutzung und daraus folgend der erhöhte Pflegebedarf. Der Einsatz einer Poliermaschine bei der Pflege ist erforderlich. Die „Patina“ eines imprägnierten Bodens wird nicht von allen Kunden erwünscht. Auch vom Standpunkt der Raumhygiene weist die Imprägnierung Nachteile gegenüber einer konventionellen Versiegelung auf, da das feuchte Reinigen des Bodens nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Bei nicht sachgemäßer Pflege können diese Flächen zum Aufglätten führen.

Fazit

Öl/Wachs-Systeme weisen gegenüber konventionellen Bodenversiegelungssystemen unbestreitbare Vorteile wie auch Nachteile auf. Deshalb ist es am Kunden zu entscheiden, ob der erhöhte Pflegeaufwand akzeptabel erscheint. Der Bodenleger soll als Fachmann die Vor- und Nachteile in der Kundenberatung aufzeigen.

Reklamation: Geruchsbelästigung

Ausgangssituation

Auch heute entscheiden sich noch viele Bauherren für eine lösemittelhaltige Parkettversiegelung, da sie unter bestimmten Bedingungen die optimale Lösung ist.

In neuversiegelten Räumen wurden innerhalb einer Zeitspanne von 2 bis 8 Wochen Geruchsbelästigungen reklamiert. Trotz intensivem Lüften konnte der strenge Lösemittel- bzw. Lackgeruch auch nach Wochen nicht beseitigt werden.

Lösungen

Für Geruchsbelästigung gibt es mehrere Ursachen:

  • Termindruck am Bau und somit eine zu frühe Benutzung der versiegelten Räume.
  • Mangelnde Lüftung zwischen den Versiegelungsarbeiten und der Nutzung der Räume. Die Bewohner sind häufig während den Versiegelungsarbeiten verreist und kommen erst Tage nach dem Abschluss der Arbeiten wieder. Genau in diesen ersten Tagen sollte intensiv gelüftet werden. Wenn keine oder nur eine mangelnde Lüftung durchgeführt wird, können u. a. vorhandene Raumtextilien (z. B. Textiltapeten, Vorhänge) den Lösemittelgeruch anneh­men und dann über einen längeren Zeitraum wieder abgeben.
  • Die Konzentration von unerwünschten Stoffen in der Raumluft wird neben der mangelnden Lüftung noch durch die heute übliche optimale Energie- und Wärmeschutzdämmung und somit eine verringerte Luftzirkulation unterstützt.
  • Bei Altböden mit breiten Fugen, die nicht mehr mit Fugenkittlösung ausgespachtelt und somit geschlossen werden können, kann Versiegelungslack in die Fugen eindringen. Ein Spachteln ist deshalb nicht zu empfehlen. Diese geben je nach Volumen der eindringenden Versiegelung, Art des vorhandenen Klebebetts und Applikationsmethode dann das darin enthaltene Lösungsmittel über einen längeren Zeitraum an die Umluft ab.
  • Andere Emissionsquellen können z. B. neue Möbel, Malerarbeiten, Verkleidungen sein.
  • Die vielfältige Verbraucheraufklärung durch die Medien führt zu einer Sensibilisierung der Verbraucher hinsichtlich „gefährlicher“ Inhaltsstoffe, so dass vermehrt Sicherheitsdatenblätter angefordert und teilweise fehlinterpretiert werden. Die darauf zurückzuführende Unsicherheit kann sogar zu einer „Geruchsbelästigungshysterie“ führen.

Fazit

Geruchsarme Versiegelungssysteme (z. B. Wasserlacke) sollten vor allem in Wohnbereichen, Kindergärten, Schulen etc. eingesetzt werden. Falls dennoch lösemittelhaltige Systeme zum Einsatz kommen sollten, ist der Kunde vorab über die Zusammenhänge von Verdampfen von Lösemitteln beim Trocknen von Parkettlacken und damit über ein notwendiges intensives Lüften während der ersten Tage nach dem Versiegeln zu informieren. Somit kann der Kunde mit den unvermeidlichen Anfangsgerüchen besser umgehen, und manche Reklamation wird vermieden.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Luft- und Bodentemperatur. Sie beeinflusst ebenfalls die Verdunstungsgeschwindigkeit des Lösemittels. Je höher die Temperatur, desto schneller kann das Lösemittel verdunsten und somit in Verbindung von Stoßlüftungen aus dem Raum abgeführt werden. Der Raum sollte also möglichst warm und nicht ausgekühlt sein.

Renovierung von Altböden mit Wasserlack

Ausgangssituation

Historische Holzfußböden sind Böden, die meist älter als ca. 70 Jahre sind. Es sind oft einfache oder gegliederte Dielenböden. Aber auch Tafelparkett mit und ohne Fries, Schmuck und Intarsienböden in allen Holzarten. Solche Holzfußböden sollten grundsätzlich nur geölt bzw. nichtversiegelt werden. Eine Versiegelung könnte in einem historischen Gebäude ein Stilbruch sein. Es sollen wertvolle Fußbodenkonstruktionen erhalten bleiben.

Wenn dagegen ein alter Parkett- oder Holzfußboden, der nicht den oben genannten Kriterien entspricht, bereits oberflächenbehandelt war und jünger als 70 Jahre alt ist, so gibt es für seine Sanierung verschiedene Gründe. Zum einen kann es eine reine Funktionswiederherstellung sein. Aber es kann auch eine Untergrundsanierung notwendig werden. Es geht aber immer um die Bewahrung der charakteristischen Optik eines alten Holzfußbodens.

Eine häufig gestellte Frage ist: Lassen sich Altböden mit Wasserlacken renovieren? Kann der Verarbeiter im Sinne der TRGS 617 lösemittelarme, umweltfreundliche Systeme auf sanierungsbedürftigen Altböden einsetzen?

Lösungen

Grundsätzlich können diese Fragen bejaht werden, Wasserlack auf Altboden entspricht heute dem Stand der Technik. Allerdings keine Regel ohne Ausnahme: In vielen Fällen müssen die Gegebenheiten des Bodens zu einer verfeinerten Arbeitstechnik führen.

Was muss beachtet werden und welche Schwierigkeiten kann ein Altboden aufweisen? Eine Auswahl typischer Schwierigkeiten sei hier genannt:

  1. Ablösung des Parketts vom Untergrund
    Grundsätzlich ist die mechanische Belastung des alten Klebstoffbettes beim Abschleifen hoch. Deshalb ist nach dem Schleifvorgang die Verklebung sorgfältig zu prüfen, und eventuell sind lose Hölzer neu zu verkleben.
  2. Abstoßungsreaktion des Lacks durch Holzinhaltsstoffe und Verunreinigungen / alte unbekannte Versiegelungsmaterialien / alte Pflegemittel
    Manchmal führen „Altlasten“ im Boden zu ernsthaften Schwierigkeiten wie Lackabstoßungen durch Wachs oder Siliconkontaminierung, Farbveränderungen z. B. durch Urinflecken im Holz, Verlaufsstörungen usw. Grundsätzlich sollten Altböden deshalb gründlich abgeschliffen werden. Wenn das Problem so noch nicht zu lösen ist, muss vor der Versiegelung eine Grundierung mit isolierender Wirkung aufgebracht werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Arbeitstechnik anhand von Testflächen zu überprüfen.
  3. Seitenverleimung/Abrissfugen
    Bei der Verwendung von Wasserlacken können Abrissfugen aufgrund stärkerer Seitenverleimung auftreten. Deshalb müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Seitenverleimung getroffen werden, zu denen die Versiegelungshersteller unterschiedliche, in jedem Fall aber wirksame Methoden entwickelt haben. Früher verlegte, heute wenig bekannte Holzarten, erfordern vom Parkettleger viel Erfahrung. In jedem Falle sollte pro Tag bei untertrocknetem Parkett und Holzfußboden nur ein Versiegelungsauftrag erfolgen. Unsere Empfehlung ist, Testflächen zu versiegeln und mit dem Lackhersteller Rücksprache zu nehmen.
  4. Fleckenbildung durch Mikroorganismen (Pilzbefall etc.)
    Biologisch verursachte Fleckenbildung ist ein Zeichen für Feuchtigkeit. Daher ist in jedem Fall zu klären, woher die Feuchtigkeit stammt und wie hoch die Holzfeuchte augenblicklich ist und welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Fazit

Die Schwierigkeiten der Altbodensanierung sind größtenteils unabhängig davon, ob lösemittelbasierte Siegelsysteme oder Wassersiegel verwendet werden. Sie stammen aus der Vorgeschichte des Bodens und müssen mit einer abgestimmten Arbeitstechnik gelöst werden.

Wie gefährlich sind „Biolacke“?

Was ist eigentlich ein Lack?

Ein Lack ist ein flüssiger, pastenförmiger und pulverförmiger Beschichtungsstoff. Es gibt unzählige Lacke mit den unterschiedlichsten Inhaltsstoffen. Dabei lassen sich vor allem vier Stoffgruppen unterscheiden:

  • Lösemittel (organische Lösemittel und/oder Wasser)
  • Bindemittel
  • Farbpigmente
  • Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel, Entschäumer, Füllstoffe

Lacke bilden auf der zu schützenden Oberfläche eine weitgehend wasser- und luftundurchlässige Schicht, die als Lackfilm bezeichnet wird.

Der Schluss „Natur = gesund, Chemie giftig“ trifft auch in der Lackindustrie nicht zu. Wie gefährlich auch Naturprodukte sein können, zeigen viele Beispiele (Giftpilze, giftige Pflanzen, Asbest, Schwermetalle).

Auch die in den „Biolacken“ enthaltenen Lösemittel, die aus Hölzern oder Zitrusfrüchten gewonnenen „Naturöle“ Terpentin und Limonen, sind keineswegs ungefährlich.

Ein nach Orangen oder Zitronen riechender Lack sagt nichts darüber aus, ob das Produkt unbedenklich ist. Der menschliche Körper unterscheidet nicht zwischen „synthetischen“ und „natürlichen“ Lösemitteln.

Auch in ihrer Wirkung auf die Umwelt, vor allem als Vorläufersubstanz für die Bildung von Sommersmog und Ozon, unterscheiden sich „synthetische“ nicht von „natürlichen“ Lösemitteln. Terpentinöl beispielsweise, ein natürliches Lösemittel, gehört hierbei zu den reaktivsten chemischen Substanzen in der Luft.

Die Empfehlung, während des Trocknens von Lackierungen und Anstrichen die Fenster zu öffnen und für Frischluft zu sorgen, gilt für alle Lacke und Farben - auch für die fälschlicherweise als „Biolacke“ bezeichneten Produkte.

1. Behauptung

Naturharze sind die wahren Öko-Lacke. Sie sind ökologisch günstiger zu beurteilen und damit umweltfreundlicher als konventionelle Umweltzeichen-Lacke, da sie auf Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt werden.

Naturharzlacke enthalten meist wesentlich mehr Lösemittel als Umweltzeichen-Lacke, entweder Terpentin- oder Orangenschalenöle, die allergene Wirkungen haben können. Sie können Isoaliphate enthalten, die aus der Erdölchemie stammen und keineswegs nachwachsende Rohstoffe sind.

Unsere Antwort:

Neben den gesundheitlich relevanten Aspekten von Lösemitteln tragen diese auch ganz erheblich zur Bildung von bodennahem Ozon und damit zur Entstehung von Sommersmog bei. Bei der Entscheidung von Umweltschäden ist es unerheblich, ob der Grund natürliche, chemisch modifizierte oder synthetische Lösemittel sind.

Die in Naturharzlacken enthaltenen Terpene reagieren im Vergleich zu anderen organischen Lösemitteln sogar besonders schnell. Gegen die Bildung von Sommersmog hilft nur die deutliche Verringerung der Lösemittelgehalte. Terpentinöl wird aus Nadelhölzern gewonnen. Pro Stamm wird mit 2 - 3 Kilogramm Terpentin gerechnet. Eine ökologische Bewertung dieser Rohstoffgewinnung wurde bisher noch nicht durchgeführt.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Produkte aus der Natur heute nur selten in unveränderter Form verwendet werden, sondern häufig chemisch modifiziert (z. B. Titandioxid, Leinöl oder Trockenstoffe) sind. Der Unterschied zwischen Naturharzprodukt, modifiziertem Naturharzprodukt bzw. Kunstharz ist fließend, eine strenge Abgrenzung kaum möglich. Die Bezeichnung Naturharzlacke ist nicht geschützt. Deshalb ist auch nicht auszuschließen, dass diese auch für Naturharzprodukte mit modifizierten Bestandteilen verwendet wird.

2. Behauptung

Das Umweltzeichen für „Schadstoffarme Lacke“ ist missverständlich, weil es dem Verbraucher eine absolute Umweltfreundlichkeit suggeriert, die diese Produkte in Wirklichkeit nicht aufweisen. Denn es werden ja nicht schadstofffreie, sondern nur schadstoffarme Lacke ausgezeichnet. Die Auszeichnung mit dem „Blauen Engel“ verführt somit zu sorglosem Umgang mit den Produkten.

Unsere Antwort:

Das Umweltzeichen kann immer nur eine relative Aussage über die Umweltfreundlichkeit von Produkten treffen. Es kennzeichnet die Produkte mit den deutlich besseren Umwelteigenschaften, die gegenüber den vergleichbaren Erzeugnissen die Umwelt erheblich weniger belasten. Für den umweltbewussten Verbraucher ist der Kauf von Produkten mit dem Umweltzeichen deshalb Gewähr dafür, zu diesem Zeitpunkt das Bestmögliche zur Entlastung der Umwelt getan zu haben.

Das Umweltzeichen für „Schadstoffarme Lacke“ hat erheblich dazu beigetragen, den wasserverdünnbaren Lacken (Lösemittelgehalt ca. 10% im Gegensatz zu 40% bei herkömmlichen Lacken) zum Durchbruch zu verhelfen. Derzeit beträgt der Marktanteil der Lacke mit Umweltzeichen im Segment Bautenlacke für Do-it-Yourself-Bereich etwa 70%. 1993 betrugen in Deutschland die Lösemittel-Emissionen aus konventionellen Alkydharzlacken (Verbrauch: 80.500 Tonnen) mit einem Lösemittelgehalt von durchschnittlich 40% ca. 32.000 Tonnen, aus Dispersionslacken (Verbrauch: 45.000 Tonnen) hingegen mit einem 1 Lösemittelgehalt von durchschnittlich 8% emittierten nur 3.600 Tonnen Lösemittel.

Somit tragen die wasserverdünnbaren Lacke aufgrund ihres geringen Lösemittelgehaltes erheblich zur Verringerung der Umweltbelastung durch Lösemittel und damit auch zur Verringerung von bodennahem Ozon bei. Dies wirkt sich auch positiv auf die Belastung von Innenraumluft aus.

Dispersionswandfarben und „Schadstoffarme Lacke“

Häufig wird bemängelt, dass die lösemittelfreien Dispersionsfarben für den Innenwandbereich das Umweltzeichen nicht erhalten, während die lösemittelarmen Dispersionslacke / Acryllacke das Zeichen bekommen können Hier werden allerdings Birnen mit Äpfeln verglichen. Dispersionsfarben gehören zu einer anderen Produktgruppe. Sie sind für das Lackieren (z. B. von Fenstern und Türen) nicht geeignet, da sie keinen zum Schutz von Oberflächen erforderlichen geschlossenen Lackfilm erzeugen.

Verarbeitung von Umweltzeichen-Lacken

Selbstverständlich darf auch mit einem Lack, der das Umweltzeichen trägt, trotz der erheblich reduzierten Schadstoffbelastung nicht sorglos umgegangen werden. Hersteller von Umweltzeichen-Lacken sind verpflichtet, bestimmte Hinweise für die Verarbeitung und Entsorgung ihren Kunden mitzuteilen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • „Während und nach der Verarbeitung für gründliche Belüftung sorgen!“
  • „Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen!“
  • „Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben!“
  • „Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altlacke abgeben!“

3. Behauptung

Die Anforderung an schadstoffarme Lacke durch die Vergabegrundlage sind nicht streng genug. So dürfen Lacke mit dem Umweltzeichen immer noch 15% Lösemittel enthalten. Darüber hinaus werden die Gesichtspunkte der Gebrauchstauglichkeit und der Sicherheit nicht ausreichend berücksichtigt.

Unsere Antwort:

Die Vergabegrundlage für Umweltzeichen-Produkte wird entsprechend dem jeweils besten Stand der Technik entworfen. Für die Überarbeitung der Vergabegrundlage RAL-ZU 12a „Schadstoffarme Lacke“ wurden zudem ca. 1100 dem Umweltbundesamt vorliegende Rezepturen ausgewertet. Entscheidend ist jedoch auch, dass das Umweltzeichen keine unrealistischen, sondern gerade noch erreichbare Anforderungen festlegt, da es sonst keinen Anreiz für die Hersteller bietet. Die Anforderungen des Umweltzeichens können daher zunächst meist nur von wenigen Produkten eingehalten werden.

Mit wachsender Marktbedeutung des Umweltzeichens ziehen jedoch häufig andere Anbieter nach und gestalten ihre Produkte umweltfreundlich. Erst wenn die Mehrzahl der Produkte innerhalb einer Produktgruppe die Anforderungen des Umweltzeichens einhält, hat das Umweltzeichen sein Ziel zunächst erreicht. Dann wird geprüft, ob das Umweltzeichen entbehrlich geworden ist oder ob die Anforderungen verschärft werden können, wie z. B. bei der Vergabegrundlage RAL-ZU 1 2a „Schadstoffarme Lacke“. Die Vergabegrundlagen werden in regelmäßigen Abständen (in der Regel vier Jahre) überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Im Gegensatz zur bisherigen Vergabegrundlage, die einen maximalen Lösemittelgehalt von 10% bzw. 15% für High-Solid-Lacke vorsah, werden jetzt die maximalen Lösemittelgehalte nach den einzelnen Produktgruppen aufgegliedert und reichen von maximal 2% (z. B. Tiefgrund) bis max. 70% (wasserbasierende Lacke) bzw. 15% (lösemittelbasierende Lacke, sogenannte High-Solid-Lacke). Bisher waren 95% der Lacke mit Umweltzeichen der Kategorie maximal 10% Lösemittel zugeordnet. Die neue differenzierte Zuordnung und die strengeren Anforderungen führen zu einer weiteren Verringerung des Lösemittelgehaltes und der damit verbundenen Emissionen.

Die weiteren neuen Aspekte der Vergabegrundlage (Ausschluss von stark wassergefährdenden Stoffen, verschärfte Anforderungen an Schwermetallgehalte in Pigmenten usw.), die ab 01. Januar 2000 alleine gültig ist, sind im Anhang dargestellt.

Die Gebrauchseigenschaften der lösemittelarmen Lacke sind vor dem Hintergrund wiederholt geäußerter Bedenken gegenüber Qualität von Umweltzeichen-Lacken mehrfach vergleichend untersucht worden. Im Ergebnis der Prüfungen von Stiftung Warentest konnten wasserverdünnbare Dispersionslacke und auch Lasuren sowohl hinsichtlich ihrer chemisch-technischen als auch ihrer anwendungstechnischen Eigenschaften überwiegend mit „gut“, zum Teil auch mit „sehr gut“ bewertet werden.

Zu einer ähnlichen Einschätzung hinsichtlich der Qualität und Einsatzmöglichkeiten kommt die gemeinsame „Empfehlung zum Einsatz lösemittelreduzierter Bautenlacke“, herausgegeben u. a. von der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften, dem Maler- und Lackiererhandwerk, der Lackindustrie und dem Umweltbundesamt:

„Für die meisten Anwendungsgebiete sind Dispersionslacke in der Summe der jeweiligen Eigenschaften eine technisch gleichwertige Alternative zu den konventionellen Alkydharzlacken. Aufgrund ihres verminderten Lösemittelgehaltes sind Dispersionslacke darüber hinaus im allgemeinen wesentlich gesundheits- und umweltverträglicher, so dass ihre Verwendung der von konventionellen Alkydharzlacken grundsätzlich vorzuziehen ist.“

In dieser Empfehlung werden als positive Eigenschaften von wasserverdünnbaren Dispersionslacken hervorgehoben:

  • hohe Nutzungsdauer auf nichtmaßhaltigen Ausbauteilen aus Holz und Zinkuntergründen
  • gute Wasserdampfdurchlässigkeit (bei Außenbeschichtungen)
  • sehr geringe Vergilbung
  • rasche Trocknung für Folgeanstriche (bei „Normalklima“)
  • keine, beziehungsweise kaum Versprödung bei Alterung
  • Geruchsarmut

4. Behauptung

Die beste Empfehlung für Naturharzlacke ist der Umstand, dass die in diesen Lacken enthaltenen Stoffe zum Teil auch im Bereich der Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände Verwendung finden. Diese zeichnen sich durch eine hohe ökologische Verträglichkeit aus.

Unsere Antwort:

Für die Verwendung von Stoffen im Lebensmittelbereich hat die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Stoffes die absolute Priorität, da diese Stoffe im allgemeinen mit dem Lebensmittel verzehrt werden. Aus der Verwendung eines Stoffes im Lebensmittelbereich auf die ökologische Unbedenklichkeit zu schließen, ist nicht zwingend richtig. Gesundheitsverträglichkeit ist nicht das gleiche, das haben uns die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, kurz FCKW, eindrucksvoll gezeigt. Diese zeichnen sich durch eine hohe Gesundheitsverträglichkeit aus. Für die Umwelt dagegen sind die FCKW sehr schädlich, wie die Zerstörung der Ozonschicht zeigt.

Darüber hinaus sind viele Stoffe für Lebensmittel nur unter bestimmten Voraussetzungen unter bestimmten Verwendungsbeschränkungen erlaubt, ein Vergleich mit dem Einsatz in Lacken ohne Beschränkung ist somit nicht direkt möglich, zumal auch der Aufnahmepfad (Einatmen und über die Haut bei Lacken) sich anders darstellt als über den Mund wie bei Lebensmitteln.

Kolophonium beispielsweise ist nur für Kaumassen zugelassen, Carnaubawachs nur als Überzugsmittel für Kaffeebohnen, Nüsse, Schokoladen, usw. Ätherische Öle wie Citrus- und Rosmarinöl hingegen werden als Aromen nur in kleinen Mengen verwendet.

5. Behauptung

Naturharzlacke bekommen das Umweltzeichen nicht, weil sie nicht schadstoffarm, sondern schadstofffrei sind.

Unsere Antwort:

Der Blaue Engel steht allein Lackherstellern offen, wenn diese die Anforderungen der Vergabegrundlage erfüllen. Damit können auch Naturharzlacke das Umweltzeichen bekommen, wenn diese die (für alle Hersteller gleichen) Anforderungen einhalten. Vielfach wird danach gefragt, warum Naturharzlacke, die keine synthetischen Lösemittel enthalten, kein Umweltzeichen bekommen können. Die Antwort ist einfach:

Auch Naturharzlacke können das Umweltzeichen erhalten, wenn sie in wässrigen Systemen nicht mehr als 10% Lösemittel und in Iösemittelbasierenden Systemen (High-Solid-Lacke) nicht mehr als 15% Lösemittel enthalten.

Naturharzlacke auf Lösemittelbasis haben aber aus technischen Gründen häufig einen höheren Lösemittelgehalt (bis zu 50%) und sind somit nicht als schadstoffarm oder gar schadstofffrei zu bezeichnen. Inzwischen werden Naturharzlacke auch auf wässriger Basis mit deutlich reduziertem Lösemittelgehalt angeboten. Ohne Lösemittel kommen allein Leinölfirnisse aus, die sehr langsam trocknen und keine mit Lacken vergleichbare Oberfläche bilden.

6. Behauptung

Naturharzlacke riechen gut und belasten die Innenraumluft nicht.

Unsere Antwort:

Naturharzlacke enthalten zum Teil erhebliche Mengen an Lösemitteln (Terpene, ätherische Öle …). Diese belasten aufgrund ihrer Flüchtigkeit genau wie synthetische Lösemittel auch die Innenraumluft. Hierzu wurden Untersuchungen zur Belastung der Innenraumluft nach Anwendung von Naturharzlacken durchgeführt. Diese zeigen, dass Monoterpene wie Pinen, delta-3-Caren und Limonen als wichtigste terpenoide Komponenten zum Teil auch noch nach einem Jahr in der Innenraumluft gefunden wurden. Bei einer dauerhaft erhöhten Konzentration ist die Gesundheitsverträglichkeit auch „gut“ riechender Stoffe nicht garantiert.

Die Emissionen von Aldehyden bei Naturharzlacken sind auf ungesättigte Fettsäuren (Leinöl), die mit Sauerstoff reagieren, zurückzuführen. Diese Emissionen werden bei der Trocknung und chemischen Vernetzung der Lacke gebildet (Aldehyde sind in dem Lack selbst nicht nachweisbar) und können ein Jahr und länger andauern. In einem Kindergarten in Baden-Württemberg wurden Aldehyde über einen wesentlich längeren Zeitraum als die Lösemittelemissionen aus einem lösemittelhaltigen Lack nachgewiesen. Zu den Aldehyden zählt auch Formaldehyd, das ebenfalls nachweisbar ist.

Insbesondere bei einer großflächigen Verwendung von Naturharzlacken in Innenräumen ist demnach mit langanhaltenden Innenraumluftbelastungen durch Terpene und Aldehyde zu rechnen. Während dieser Zeit ist eine verstärkte Lüftung empfehlenswert.

Schäden am Holzboden

Mieter, deren Wohnung mit Parkettboden ausgestattet ist, sollten sich nur Gäste ohne spitze Absätze oder ohne Steine an den Sohlen einladen. Ansonsten haften sie für teure Ausbesserungen. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Amtsgerichts Siegburg (Az: 4 C 53/01). Demnach müssen die Gastgeber, nicht aber der Vermieter die Kosten für notwendige Ausbesserungen am Parkett übernehmen. Auch die Gäste seien für den Schaden nicht haftbar zu machen, so das Gericht, denn es könne nicht von ihnen verlangt werden, dass sie vor Betreten der Wohnung ihre Schuhe auszögen. (ddp) (Artikel Hamburger Abendblatt)